Dr.in Elisabeth Wurzinger-Malburg
Ich bin geprüfte Rechtsanwältin in Österreich und in New York sowie ÖVM geprüfte Versicherungsfachfrau. Ich verfüge über langjährige Berufserfahrung in (internationalen) Rechtsanwaltskanzleien und über 24 Jahre beruflicher Praxis im Generali-Versicherungskonzern. Als Rechtsanwältin aus Überzeugung arbeite ich mit Freude, persönlichem Engagement und einem konsequenten Fokus auf praktikablen Lösungen. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Versicherungsrecht, Schadenersatzrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht, Rechtsfragen zur persönlichen und familiären Vorsorge und juristischen Prozessbegleitung.


Beratung und
gerichtliche Vertretung in
ganz Österreich
Mit einer klaren und persönlichen Herangehensweise berate und vertrete ich Unternehmen und Privatpersonen in ihren rechtlichen Anliegen – außergerichtlich wie auch vor Gericht. Für Unternehmen liegen meine Schwerpunkte insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsgründung, Gestaltung von Gesellschafterverträgen, Gewerberecht, Arbeitsrecht, Versicherungsverträge und IT-Recht. Für Privatpersonen liegt mein Fokus auf der Gestaltung von Eheverträgen, Vorsorgevollmachten, Testamenten sowie Immobilienkaufverträgen.
Meine Leistungen
Rechtliche Inspirationen
Die Bedeutsamkeit der Zusammenarbeit zwischen psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten
Prozessbegleitung bedeutet in Österreich mehr als rechtliche Vertretung. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Opfer ihre Rechte im Strafverfahren nicht nur kennen, sondern sie auch tatsächlich wahrnehmen können, selbst in einer Situation, die von vielfältigen [...]
Verbot der Doppelbestrafung – Die Einstellung eines strafrechtliches Ermittlungsverfahrens kann die Verfolgung nach dem Verwaltungsstrafrecht ausschließen.
Art 4 Abs 1, 7. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (ZPEMRK) verbietet die Wiederholung eines Strafverfahrens, das mit einer endgültigen Entscheidung beendet worden ist (Verbot der Doppelbestrafung). Der Oberste Gerichtshof vertritt [...]
Was ist bei der Erstellung von Versicherungsbedingungen zu beachten?
Nach § 6 Abs. 3 österreichisches Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist eine unklare und unverständliche Klausel in Versicherungsbedingungen gegenüber Verbraucherinnen unwirksam. Die Anforderung an die Klarheit von Klauseln ist weit zugunsten der Verbraucherin auszulegen, weil die Verbraucherin [...]
FÜR MICH SELBSTVERSTÄNDLICH






