Prozessbegleitung bedeutet in Österreich mehr als rechtliche Vertretung. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Opfer ihre Rechte im Strafverfahren nicht nur kennen, sondern sie auch tatsächlich wahrnehmen können, selbst in einer Situation, die von vielfältigen emotionalen Belastungen geprägt ist. Somit stellt die Prozessbegleitung eines der wesentlichsten Rechte dar, die einem Opfer im Strafverfahren zustehen.
Prozessbegleitung im Strafverfahren umfasst zwei ineinandergreifende Bereiche: die psychosoziale und die juristische Begleitung. Die juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch eine Rechtsanwältin. Sie dient dazu, die Rechte des Opfers im Verfahren durchzusetzen, über den Ablauf und die rechtlichen Möglichkeiten aufzuklären und eine klare Verfahrensstrategie zu entwickeln. Sie umfasst die gerichtliche Vertretung sowie die dortige Geltendmachung etwaiger Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld im Rahmen der Privatbeteiligung. Die psychosoziale Prozessbegleitung hingegen richtet den Fokus auf die persönliche und emotionale Situation der Betroffenen. Sie bereitet Opfer und Angehörige auf die seelischen Belastungen eines Verfahrens vor, unterstützt sie bei der Verarbeitung des Erlebten, wie etwa von Angst, Wut oder Trauer und begleitet sie zu Einvernahmen sowie zur Hauptverhandlung.
Der Anspruch auf Prozessbegleitung ist gesetzlich geregelt. Nach § 66b StPO steht er insbesondere Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten, gefährlicher Drohung, Stalking, Cybermobbing sowie bestimmten Ehrdelikten im digitalen Raum zu. Auch Angehörige von Tötungsopfern, Opfer terroristischer Straftaten sowie Minderjährige, die Zeuginnen oder Zeugen von Gewalt wurden, können Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass diese Unterstützung zur Wahrung der prozessualen Rechte unter Berücksichtigung der persönlichen Betroffenheit erforderlich ist. Die Beurteilung dieser Erforderlichkeit erfolgt durch spezialisierte Prozessbegleitungseinrichtungen. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten besteht jedenfalls ein Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.
In der praktischen Umsetzung erfolgt die Prozessbegleitung in enger Abstimmung zwischen psychosozialer und juristischer Betreuung. Bereits vor einer Anzeige kann die individuelle Situation des Opfers und seiner Angehörigen gemeinsam erfasst werden, um sowohl rechtliche als auch persönliche Bedürfnisse zu berücksichtigen. In dem, in der Folge eingeleiteten Strafverfahren arbeiten beide Bereiche vernetzt weiterhin zusammen: Während die Rechtsanwältin die rechtlichen Schritte vorbereitet, informiert und strategisch berät, sorgt die psychosoziale Begleitung für emotionale Stabilisierung, übersetzt juristische Abläufe in verständlicher Form und bereitet auf belastende Situationen vor. In der Regel kommuniziert die psychosoziale Prozessbegleitung direkt mit dem Opfer und seinen Angehörigen, bei Bedarf unter Beiziehung der juristischen Prozessbegleitung. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen der psychosozialen und der juristischen Seite stellt sicher, dass die Betreuung der Klientinnen abgestimmt und ganzheitlich erfolgt. Gerade diese enge Zusammenarbeit macht die Prozessbegleitung so wertvoll. Denn ein Strafverfahren ist nicht nur eine rechtliche, sondern immer auch eine emotionale Ausnahmesituation. Die juristische Begleitung allein kann zwar die rechtliche Position sichern, greift jedoch zu kurz, wenn Opfer von Straftaten und ihre Angehörige aufgrund von Belastung, Angst oder Überforderung nicht in der Lage sind, ihre Rechte aktiv wahrzunehmen. Umgekehrt bietet die psychosoziale Unterstützung, Stabilität und Entlastung, kann hingegen die komplexen rechtlichen Anforderungen und eine gerichtliche Vertretung nicht abdecken. Erst in der Zusammenarbeit entsteht eine umfassende Unterstützung, die es Betroffenen ermöglicht, das Strafverfahren zu verstehen, sich sicher zu fühlen und aktiv daran teilzunehmen. Dadurch werden nicht nur die Rechte gewahrt, sondern auch die persönliche Bewältigung des Erlebten nachhaltig unterstützt. Genau deshalb ist die Verbindung von psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen unverzichtbar.