Honorar
Der Zugang zu meiner anwaltlichen Arbeit soll für Sie, seien Sie der/die Vertreter:in eines Konzerns, ein/e Unternehmer:in, ein Verein oder eine Privatperson, zu einem fairen Honorar und möglichst im Voraus kalkulierbar sein.
Meine anwaltlichen Leistungen in gerichtlichen Verfahren oder in Verwaltungsverfahren rechne ich nach dem gesetzlich vorgegebenen Tarif, das sind das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und/oder die Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AKH), ab. Dort bestimmt sich die Höhe meines Honorars nach dem Streitwert oder dem Streitgegenstand. Bevor ich mit meiner Arbeit beginne, erkläre ich Ihnen die Honorarberechnung genau und gebe auch eine Schätzung ab, mit welchen Kosten Sie voraussichtlich zu rechnen haben werden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung oder eine Haftpflichtversicherung haben, werde ich für Sie eine Deckungsanfrage durchführen. Im Falle einer Deckungszusage für meine Beratungskosten und/oder die Kosten der gerichtlichen Vertretung können Sie meine Honorare im Ausmaß der zugesagten Deckung mit Ihrer Versicherung abrechnen.
Für Beratungsleistungen verrechne ich einen Stundensatz, der abhängig von der Komplexität der zu bearbeitenden Rechtsfragen, der Dringlichkeit und der Einmaligkeit oder Dauerhaftigkeit unserer Zusammenarbeit individuell zwischen uns vereinbart wird. Auf Basis der Auftragsgrundlagen kalkuliere ich auf Wunsch auch ein Pauschalhonorar, das die Leistungen zwischen uns abdeckt.