Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine Operation können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Dann stellen sich praktische Fragen: Wer kümmert sich um Bankangelegenheiten, Verträge, Behördenwege oder Vermögen? Wer vertritt mich gegenüber Versicherungen oder Gerichten? Und wer kann meine gesellschaftsrechtlichen Rechte wahrnehmen, etwa als Gesellschafter einer GmbH?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie rechtzeitig selbst, wer Sie in solchen Fällen vertreten soll und in welchen Bereichen. Das kann etwa Vermögensangelegenheiten, Behördenkontakte, Liegenschaften, gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten oder persönliche Belange betreffen. So wählen Sie eine Vertrauensperson und legen den Umfang der Vertretung nach Ihren persönlichen Verhältnissen fest.

Die Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn Sie in den vorgesehenen Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig sind und der Vorsorgefall im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen wurde. Bis dahin behalten Sie Ihre Entscheidungsfreiheit uneingeschränkt.

Ohne Vorsorgevollmacht kann – je nach Situation – eine Erwachsenenvertretung erforderlich werden, die vom Gericht bestellt wird. Diese kommt erst in Betracht, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann. Gerade wenn Angehörige unterschiedliche Vorstellungen haben, kann die Frage, wer als Erwachsenenvertreter vom Gericht bestellt wird,  zu Unsicherheiten führen.

Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter unterliegt überdies bei der Vermögensverwaltung einer gerichtlichen Kontrolle. Für bestimmte vermögensrechtliche Entscheidungen benötigt er  die Genehmigung des Gerichts. Er muss den Vermögensstand des Vertretenen offenlegen und regelmäßig Rechnung legen. Seine Entschädigung und notwendige Aufwendungen sind grundsätzlich aus dem Vermögen oder Einkommen der vertretenen Person zu bezahlen.

Eine Vorsorgevollmacht ist daher der vorausschauende Weg: Sie sichern Ihre Selbstbestimmung, schaffen klare Zuständigkeiten und können Ihre Angehörigen entlasten. Ihre Vermögensangelegenheiten bleiben innerhalb des von Ihnen gewünschten Personenkreises und werden nicht nach außen getragen.

Eine Patientenverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht im medizinischen Bereich. Darin können Sie für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können, festhalten, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen. Für eine verbindliche Patientenverfügung müssen die abgelehnten Behandlungen konkret beschrieben sein; außerdem ist eine ärztliche Aufklärung erforderlich.

Eine verbindliche Patientenverfügung ist grundsätzlich acht Jahre verbindlich, sofern keine kürzere Frist festgelegt wurde. Eine rechtzeitige Erneuerung ist daher wichtig.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen Klarheit: Sie helfen, Entscheidungen auch in einer schwierigen Situation nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu treffen. Gerne unterstütze ich Sie bei der individuellen Gestaltung und rechtssicheren Errichtung Ihrer Vorsorgedokumente.