Die Bestimmtheit des Versicherungsvertrages hängt von der wirksamen Einbeziehung der anzuwendenden Versicherungsbedingungen ab. Diese sind wesentliche Bestandteile des Versicherungsvertrages und müssen vom Willen der Versicherungsnehmerin getragen sein, damit ein Versicherungsvertrag wirksam zustande kommt. Es ist für eine Verbraucherin von grundlegender Bedeutung, dass sie vor Abschluss des Versicherungsvertrages über die Vertragsbedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses informiert wird, da sie namentlich auf der Grundlage dieser Information entscheidet, ob sie durch die vom Versicherer vorformulierten Bedingungen gebunden sein möchte.
Der bloße Verweis auf „Allgemeine Bedingungen “im Antragsformular erfüllt diese Voraussetzung nicht, weil durch den Verweis nicht klar erkennbar ist, ob damit die Bedingungen des Versicherungsproduktes oder des Versicherungsunternehmens gemeint sind. Zudem fehlt es an einer Konkretisierung, welche Version dieser Bedingungen mit dem Antrag vereinbart werden sollte, wodurch der Antragstellerin auch aus diesem Grund die Möglichkeit einer vorherigen Einsichtnahme verwehrt bleibt.
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